Allergenkennzeichnung

Von großem Vorteil für Allergiker ist die am 26. November 2007 in Kraft getretene EU - Richtlinie 2007/68/EG (Überarbeitung von 2003/89/EG) über die Etikettierung verpackter Lebensmittel.

Die 14 häufigsten Verursacher von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten müssen im Zutatenverzeichnis jedes Lebensmittels aufgelistet werden.

Liste der 14 Zutaten, die zu deklarieren sind:

  • glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Krebstiere und Krebserzeugnisse
  • Eier und -erzeugnisse
  • Fisch und -erzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeunisse
  • Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Milch und -erzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte, d.h. Mandeln, Pistazien, Hasel-, Wal-, Kaschu-, Pekan-, Para-, Makadamia- und Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sellerie und -erzeugnisse
  • Senf und -erzeugnisse
  • Sesamsamen und -erzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite (Konzentration mehr als 10mg/kg oder 10mg/l), ausgedrückt als SO2
  • Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

Es besteht Deklarationspflicht für alle Erzeugnisse, die unter Verwendung der in der Liste aufgeführten Lebensmittel hergestellt wurden oder im Endprodukt - unabhängig von der Form - enthalten sind. Das gilt auch, wenn sie nur als Trägerstoff oder als Lösungsmittel eingesetzt werden.

Beispiel für eine Kennzeichnung

Haselnussaroma, Gewürze (Senf, Sellerie)

Von der Kennzeichnung ausgenommen sind zusammengesetzte Zutaten, für die kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben ist (Kaffee, Joghurt).

Kräuter- und Gewürzmischungen (z.B. Curry), die einzeln verkauft werden und Zutaten, die im EU-Gemeinschaftsrecht geregelt sind (Schokolade, Konfitüre), brauchen nicht aufgeführt werden, wenn sie zu weniger als 2% im Endprodukt erhalten sind.

Für die generell in Lebensmitteln zu kennzeichnenden Inhaltsstoffe wie zum Beispiel "Curry" als Gewürz in einem Fertigprodukt gilt dies nicht, dort muss es heißen: Curry (Sellerie).

Inhaltsstoffe, bei denen durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen wurde, dass von ihnen kein allergenes Potential ausgeht, müssen nicht deklariert werden. Dazu gehören:

Lebensmittelgruppe

daraus ausgeschlossene Erzeugnisse

glutenhaltiges Getreide

  • Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose
  • Maltodextrine auf Weizenbasis
  • Glukosesirupe auf Gerstenbasis
  • Getreide zur Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke

Fisch und -erzeugnisse

  • Fischgelatine, die als Träger für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird
  • Fischgelatine oder Hautblasen, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird

Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse

  • vollständig raffiniertes Sojaöl und -fett
  • natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolazetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojaquellen
  • aus pflanzlichen Ölen aus Sojabohnen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester
  • aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojaquellen

Milch und -erzeugnisse

  • Molke zur Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke
  • Lactit

Schalenfrüchte und daraus gewonnene Erzeugnisse

  • Schalenfrüchte für die Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke

Achtung

Den Herstellern wird gewährt, dass alle Lebensmittel, die vor dem 31. März 2009 in den Handel gebracht oder etikettiert wurden und die Bedingung der Richtlinie 2005/26/EG (Verzeichnis der Zutaten, die bis zum 25.11.2007 nicht deklariert werden mussten) erfüllen, bis zur Erschöpfung der Bestände verkauft werden dürfen. Deshalb muss bei Lebensmitteln mit langem Mindesthaltbarkeitsdatum wie z.B. Konserven auch nach Ablauf dieses Datums mit nicht gekennzeichneten Allergenen gerechnet werden.

Die EU-Richtlinie gilt ausschließlich für verpackte Lebensmittel. Bei allen unverpackten Lebensmitteln, die lose z.B. auf Märkten oder beim Bäcker gekauft werden, ist weiterhin Vorsicht geboten.

Tipps und Tricks

Geben sie eine Scheibe Weißbrot/Toastbrot mit in das Spargelwasser, dass soll Bitterstoffe einfangen. Ich würze Spargelwasser mit Butter, Zucker, Salz. Die Schalen koche ich aus (nur kurz aufkochen, dann 15 min ziehen lassen und abgießen), gieße den Fond auf eine helle Mehlschwitze (50g Butter, 70g Mehl/1 Liter Fond) und verfeinere mit etwas Sahne. So habe ich eine feine Suppe. Gern nehme ich Spargelbruch als Einlage.

 

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